Dringlichkeitsantrag für den Bezirks- und Sozialausschuss
Pressemitteilung vom 08. März 2009
Am 8. Dezember 2008 hat das Bundessozialgericht eindeutig beschlossen, dass vom Bezirk Mittelfranken die Kosten für das Mittagessen in teilstationären Einrichtungen (Werk- und Förderstätten) für Menschen mit Behinderungen zu bezahlen ist.
Bereits im Jahr 2005 stellten die GRÜNEN den Antrag, freiwillig die Kosten für das Mittagessen zu bezahlen, was damals mit großer Mehrheit im Bezirkstag abgelehnt wurde.
Am 16. Februar 2009 beantragte nun die Fraktion der GRÜNEN einen Sachstandsbericht für die Sitzung des Sozialausschusses am 18. März 2009.
Nach Bericht der Fränkischen Landeszeitung vom 5. März 2009 wird bisher kein Geld an die Betroffenenen ausgezahlt, weil die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden soll.
„Dieser Zustand ist unzumutbar und so schnell wie möglich zu ändern.“, so Bezirksrätin Birgit Raab. Deshalb hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Dringlichkeitsantrag für den Bezirks- und Sozialausschuss gestellt mit folgendem Wortlaut:
„Die Kosten für das Essen in teilstationären Einrichtungen (Werk- und Förderstätten) für Behinderte werden ab dem Tag der Urteilsverkündung des Bundessoialgerichts im Dezember 2008 an alle Betroffenen nachgezahlt und fortlaufend weitergezahlt. Eine eventuelle zusätzliche Nachzahlung für die davorliegende Zeit erfolgt erst nach Eingang des schriftlichen Urteils.“
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